Satzung
des Landesverband der Gartenbauvereine NRW e.V.
Die Mitglieder des Landesverbandes der Gartenbauvereine haben bei der Mitgliederversammlung im Rahmen der Landesverbandstagung am 02.10.2021 in Essen eine neue Satzung beschlossen. Wichtige Elemente der neuen Satzung sind die Aktualisierung und Konkretisierung von Vereinszweck und Aufgaben sowie die Öffnung für neue Mitglieder.
Neben den traditionellen Obst- und Gartenbauvereinen können ab sofort auch andere Vereine und Gemeinschaften, die im Sinne des Vereinszweckes gärtnern, ordentliche Mitglieder im Landesverband der Gartenbauvereine werden. Somit können auch Gemeinschaftsgärten und Urban-Gardening-Projekt die Vorteile einer Mitgliedschaft – Beratung, Aus- und Weiterbildungsprogramm sowie spezifische Vereinshaftspflichtversicherung – nutzen.
Auch „Sonstige natürliche Personen“, die die Arbeit des Landesverbandes in besonderer Weise unterstützen oder am Vereinszweck des Landesverbandes interessiert sind, können im Rahmen einer Einzel-, Partner oder Familienmitgliedschaft Fördermitglieder des Landesverbandes der Gartenbauvereine werden. Dies gilt auch für Landkreise und Kommunen, Gartencenter, Baumschulen, Gärtnereien und Obsthöfe mit Direktvertrieb, Verbände der Gartenbaubranche, Produzenten von Gartenbaubedarf, Gärten und Parks und Sonstige.
Die Mitgliedsbeiträge und Nutzen der Mitgliedschaft sind den anliegenden Anträgen auf Mitgliedschaft zu entnehmen