Unfallversicherung für gewählte und beauftragte Ehrenamtsträger
Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz für Ehrenamtliche
Seit 2005 besteht ein Gesetz, das zur Verbesserung des unfallversicherungsrechtlichen Schutzes bürgerschaftlich Engagierter und weiterer Personen beiträgt und die für die Gesellschaft so wichtige Arbeit Ehrenamtlicher stärkt. Davon profitieren auch die ehrenamtlich Engagierten der Obst- und Gartenbauvereine.
Alle gemeinnützigen Organisationen haben durch das Gesetz die Möglichkeit, ihre gewählten und beauftragten Ehrenamtsträger während ihres Engagements gegen die Folgen von Unfällen freiwillig bei der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) zu versichern.
Der Verband der Gartenbauvereine Nordrhein-Westfalen e.V. hält die Unfallversicherung der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) für gewählte und beauftragte Ehrenamtsträger in den Vereinen für wichtig und empfiehlt gemeinnützigen Obst- und Gartenbauvereinen den Abschluss einer Unfallversicherung.
Der Verband der Gartenbauvereine Nordrhein-Westfalen e.V. hat mit der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) einen Rahmenvertrag geschlossen, der dem erleichterten Abschluss und der vereinfachten Erhebung der Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung für die angeschlossenen gemeinnützigen Obst- und Gartenbauvereine und Kreisverbände dient.
Den Vertragsinhalt (Beschreibung des Versicherungsschutzes) sowie die Bedingungen dazu können Sie direkt bei der Geschäftsstelle anfordern.