Obstbrand-Prämierung 2025
Die 25. Obstbrand-Prämierung des Verbandes der Gartenbauvereine Saarland / Rheinland-Pfalz e.V. und der Landwirtschaftskammer für das Saarland findet am 18. November 2025 statt.
Eine ständige Kontrolle der Brände ist ein wichtiger Bestandteil bei den Bemühungen zur Qualitätssicherung und Qualitätssteigerung. Leistungsvergleichen in Form von Prämierungen stellen eine gute Möglichkeit dar, eigene Produkte überprüfen zu lassen und zu sehen, wo man selbst steht. Es macht demnach Sinn Destillate bei der Prämierung anzustellen. Die Brände werden von fachkundigen Juroren sensorisch – also nach Geschmack, Geruch und Aussehen – bewertet. Aus den Ergebnissen der Prämierung können Rückschlüsse auf die Qualität der Erzeugnisse gezogen werden.
Teilnehmen können alle Obst- und Gartenbauvereine, die eine vereinseigene Brennerei bewirtschaften, Privatbrennereibesitzer und Stoffbesitzer. Für Obst- und Gartenbauvereine kostet das Anstellen der Proben jeweils 9,00 €. Für Privatbrenner und Stoffbesitzer kostet das Anstellen einer Probe 19,00 €.
Die vorhandenen Mengen und die Flaschenanzahl der angestellten Produkte sind anzugeben. Für Obstbrände, die mit Gold, Silber oder Bronze bewertet werden, werden Urkunden ausgestellt, die den Teilnehmern im Rahmen einer Feierstunde überreicht werden. Für diese Obstbrände erhalten die Brennereien unmittelbar nach der Prämierung entsprechend der vorhandenen Flaschenanzahl Gold-, Silber- oder Bronzeplaketten. Die Plaketten sind selbstklebend. Der Preis pro Plakette wird bei ca. 0,15 € zzgl. Versandkosten liegen.
Die eingereichten Obstbrände müssen folgende Bedingungen erfüllen:
- artenreine bzw. sortenreine Kernobst-, Steinobst- oder Beerenobstbrände (keine Mischbrände) (sortenreine Brände entsprechend deklarieren)
Whisky, Gin und Spezialbrände sind ebenfalls in diesem Jahr zugelassen.
- Brände aus der Brennsaison 2023/2024 oder 2024/2025
- der Alkoholgehalt muss zwischen 38,5 und 45 vol. % liegen. Die Angaben auf den Etiketten müssen exakt stimmen und die Los-Nr. enthalten. Die Abweichung zu den Angaben auf dem Etikett darf max. +/- 0,3 vol. % betragen.
- die Proben, in 0,7 oder 1 Liter Flaschen, müssen mit den für den Verkauf vorgesehenen Etiketten versehen und original verschlossen sein
- Mengenangaben und Angabe der Flaschenanzahl ist erforderlich
- Proben werden nicht zurückgegeben
Die Proben müssen spätestens bis 31. Oktober 2025 beim Verband der Gartenbauvereine, Hüttersdorfer Str. 29, 66839 Schmelz eingereicht werden.
Informationen unter: marti@gartenbauvereine.de


