Herbst

Musterpachtverträge

Informationen zu den Pachtverträgen

Zu § 1:

Geben Sie die Gesamtfläche der zu verpachtenden Grundstücke an. Die genaue Aufteilung der Flächen ist in Anlage A, mit vollständigen Angaben zur Grundstücksnummer, Gemarkung, Flur/Parzellennummer, Größe sowie der Nutzungsart anzugeben. Diese Daten können sie aus dem „GeoportalSaar“ beziehen oder beim Katasteramt erfragen. Ebenfalls können Sie unter „Besonderheiten“ Anmerkungen eintragen über z. B. den Zustand oder den Baumbestand der Fläche. Hier können als Anlage auch Bilder und Karten angefügt werden.

Bei der ausschließlichen Verpachtung der Baumnutzung muss angemerkt werden, dass das Betretungsrecht des Grundstücks zur Pflege und Ernte mit angegeben wird. Diese Anmerkung ist im „Pachtvertrag über die Nutzung von Bäumen“ schon unter § 6 „Baumpachtvertrag“ eingetragen.

Zu § 2:

Gerade wenn der zukünftige Pächter beabsichtigt auf die Fläche neben den vorhandenen Bäumen Neupflanzungen vorzunehmen, sollte der Pachtzeitraum so groß gewählt werden, dass es für den Pächter einen Sinn ergibt. Bis Hochstämme in die Ertragsphase kommen, vergehen mehrere Jahre und somit sollten Zeiträume von mindestens 5 bis 10 Jahre gewählt werden. Eine Vertragsänderung ist jederzeit möglich, wenn beide Parteien zustimmen.

Zu § 3:

Die Pacht kann sowohl durch Geld als auch in Form von Naturalien bezahlt werden. Hier könnte z.B. festgelegt werden, dass jedes Jahr eine bestimmte Menge Obst an den Verpächter als Pacht abgegeben wird. Gerade bei der Verpachtung der Baumnutzung ist diese Möglichkeit zu bedenken.

Zu § 4:

Die hier relevanten Angaben sind unter Anlage A in den Feldern „Nutzungsart“ und „Besonderheiten“ anzugeben.

Zu § 5:

Bei der Verpachtung der Baumnutzung fällt dieser Paragraf gänzlich weg.

Soll die verpachtete Fläche von Schafen oder anderen Nutztieren beweidet werden, ist diese Tatsache unter § 7 „Landpachtvertrag“ anzugeben und bedarf der Erlaubnis des Verpächters. Hier sollte auch geklärt werden, wie die Bäume vor Verbiss zu schützen sind und wie lange vor der Obsternte keine Tiere auf der Wiese weiden sollten beziehungsweise ab wann die Bäume einzuzäunen sind.

Insgesamt sollten alle zusätzlichen Vereinbarungen oder Änderungen in schriftlicher Form festgehalten werden.

Verband der Gartenbauvereine Saarland / Rheinland-Pfalz e.V.

Dachorganisation der Obst- und Gartenbauvereine im Saarland und in Rheinland-Pfalz. Der Verband der Gartenbauvereine setzt sich für die Erhaltung der Gartenkultur und die Pflege der Kulturlandschaft ein. Er ist ein wichtiger Partner der Freizeitgärtner.

Öffnungszeiten der Geschäftsstelle

Montag bis Donnerstag
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Freitag
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Es kann, insbesondere in der Urlaubszeit, nicht gewährleistet werden, dass die Geschäftsstelle immer besetzt ist. Bei weiterer Anfahrt ist eine kurze Rückfrage – telefonisch oder per Mail – anzuraten.

Kontakt

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Hüttersdorfer Straße 29
66839 Schmelz

06887/90 32 99 9
06887/90 32 99 8
sal-rlp@gartenbauvereine.de

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