Blütenfrost
Wieder einmal ist es soweit. Die frühen Obstarten haben bereits ihre Blüten geöffnet und bald wird ein Schleier von rosa und weißen Obstbaumblüten die Landschaft überziehen. So schön das anzusehen ist, fragt sich der Baumbesitzer doch: Wird das Blütewetter wohl einen reichen Bienenflug und damit eine gute Befruchtung erlauben, oder wird ungünstiges Wetter bereits hier für erhebliche Abstriche bei den Ernteerwartungen sorgen? Bleibt es nur bei kühlem und regnerischem Wetter, dann reichen in der Regel auch kurze Schönwetterperioden aus, um eine ertragssichernde Befruchtung zu ermöglichen. Wie wird es aber zur Erntezeit aussehen, falls Nachtfröste die Obstblüte heimsuchen?
Frostschutz hat Grenzen
Der Frostschutz ist auch heute noch, in einem Zeitalter, in dem die Technik viele Probleme lösbar gemacht hat, in seinen Möglichkeiten sehr begrenzt. Heizen, Räuchern und Beregnen können unter bestimmten Voraussetzungen zwar Schäden abwenden, jedoch sind auch mit diesen Methoden die Grenzen der Temperatursteigerung bald erreicht.
Sie können dann nur noch hoffen, dass die pflanzeneigenen Mechanismen funktionieren und für ein „Durchkommen“ eines Teiles der Blüten sorgen. Hierzu gehören der unterschiedliche Höhenstand der Blüten in der Krone, der voneinander abweichende Aufblütermin der einzelnen Blüten innerhalb eines Blütenbüschels, die Unterschiede im Aufblühen zwischen den Blüten am einjährigen und älteren Holz, die verschiedenen Blühtermine bei den einzelnen Sorten und die unterschiedlich stark ausgeprägte Frostanfälligkeit der einzelnen Sorten.
Frühdiagnose erfordert Blütenkenntnis
Ein totaler Fruchtausfall nach Blütenfrost ist also durchaus nicht immer zu erwarten. Bis Sie das wahre Ausmaß des Schadens aber erkennen, können Wochen vergehen. Wer will aber schon gerne so lange in banger Ungewißheit leben? Wir wollen Ihnen helfen, diese Wartezeit zu verkürzen, indem wir Ihnen die Merkmale gesunder, teilweise oder vernichtend geschädigter Blüten schildern.
Mit einer ausreichenden Kenntnis der Schadsymptome wird es für Sie dann künftig leicht sein, im Bedarfsfall schon unmittelbar nach den Frostnächten eine ,,Frühdiagnose“ zur Ermittlung der Schadenshöhe zu stellen.
Die Taxierung eines Schadens setzt zunächst die Kenntnis der einzelnen Blütenorgane voraus. Eine Obstblüte besitzt fünf grüne Kelchblätter am Außenrand des Blütenbodens, fünf darüberliegende Blütenblätter, deren Farbe beim Pfirsich rosa, beim Apfel außen mehr oder weniger rötlich, nach innen aber allgemein weiß und bei allen anderen Baumobstarten einheitlich weiß ist. Weiter zur Blütenmitte hin befinden sich die männlichen Blüten-Organe, bestehend aus den Staubblättern mit Staubgefäßen und den Pollensäcken, die den Blütenstaub tragen und abgeben. Im Mittelpunkt der Blüte stehen schließlich die weiblichen Fortpflanzungsorgane mit dem Stempel, auf dem beim Steinobst ein und beim Kernobst fünf Griffel mit jeweils einer Narbe zur Aufnahme des Blütenstaubes sitzen. Entsprechend der Anzahl der Narben hat der Fruchtknoten, in den die Griffel münden, beim Steinobst nur eine Höhle zur Aufnahme der Samenanlage, beim Kernobst dagegen fünf Höhlen mit fünf Samenanlagen.
Blütenorgane unterschiedlich frostempfindlich
Für den eigentlichen Befruchtungsvorgang sind die Kelch- und Blütenblätter ohne nennenswerte Bedeutung. Lediglich indirekt tragen die farbigen Blütenblätter zur Befruchtung bei, indem sie die Insekten anlocken. Sie sind gleichzeitig die Blütenorgane, die in hohem Maße frostwiderstandsfähig sind. Stellen Sie bereits Frostschäden an den Blütenblättern fest, erkennbar an einer mehr oder weniger starken Braunverfärbung, dann sind die befruchtungswichtigen Organe Pollensäcke, Narbe, Griffel und Fruchtknoten schon total geschädigt.
Zum Glück sind Fröste, die auch zur Schädigung der Blütenblätter führen, sehr selten. Überwiegend werden Frostgrade erreicht, bei denen lediglich Teile der für die Fruchtbildung notwendigen Fortpflanzungsorgane Schaden nehmen. Die Schadwirkung hängt dann in erster Linie vom Organ selbst und dem Zeitpunkt der Frosteinwirkung ab. Sind nur Narbe und Griffel zerstört, so ist zwar keine Befruchtung mehr möglich, doch kann eine bereits vor Eintritt des Schadens erfolgte Befruchtung aus dem gesunden Fruchtknoten noch eine normale Frucht entstehen lassen. Frostgeschädigte Narben und Griffel sind dann am Tag nach dem Eintritt des Frostschadens dunkelbraun bis schwarz verfärbt. Der Fruchtknoten braucht für die Verfärbung einige Stunden länger. Ein gesunder Fruchtknoten ist nach dem Öffnen mit einem Messer oder dem Fingernagel grün und zeigt weiße Samenanlagen. Durch Frost zerstört ist er schwarz.
Beim Kernobst Teilschädigungen möglich
Ein verfärbter Fruchtknoten ist beim Steinobst mit nur einer Samenanlage ein sicheres Zeichen dafür, dass sich aus ihm keine Frucht entwickeln wird. Beim Kernobst, dessen Blüten mehrere Samenanlagen besitzen, kann dagen unter Umständen nur eine Teilzerstörung vorliegen. Das heißt, es wurden möglicherweise nur einige Samenanlagen vernichtet. Dann können sich in einer oder mehreren Gehäusekammern Kerne, also Früchte entwickeln, während die geschädigten kernlos bleiben. Die Folge sind zwar eine geringere, einseitig bauchige Fruchtfleischbildung, was zu deformierten Früchten führt, die Ihnen aber wenigstens noch eine Teilernte sichert.
Insbesondere bei den Birnen gibt es einige Sorten, wie ‘Frühe von Trévoux’ oder ‘Conférence’, die sogar nach einer Schädigung aller weiblichen Fortpflanzungsorgane noch sogenannte parthenokarpe oder jungfernfrüchtige Früchte liefern. Diese Erscheinung bleibt aber die Ausnahme und Sie können nicht allgemein nach Frösten auf eine derartige Selbsthilfe der Natur rechnen.
Zur Befruchtung weiblicher Blütenorgane, die vom Frost verschont geblieben sind, gehört leistungsfähiger Pollen (Blütenstaub), der nur aus ungeschädigten Pollensäcken abgegeben werden kann. Auch bei Obstblüten ist ein überreiches Blütenstaubangebot vorhanden. Daher werden Schäden an den Pollensä-cken, die ebenfalls an einer hellbraunen gegenüber einer gelben Farbe im gesunden Zustand zu erkennen sind, nur selten so durchgreifend sein, dass kein keimungsfähiger Blütenstaub vorhanden wäre, der eine Befruchtung gesunder Narben und Fruchtknoten ermöglichen würde.
Kulturmaßnahmen auf Schädigungsgrad abstellen
Frühzeitig erkannte Frostschäden sind gleichzeitig rechtzeitig erkannte Schäden. Können Sie daraufhin doch sofort Ihre weiteren Pflegemaßnahmen darauf ausrichten. Dazu gehört zunächst eine dem zu erwartenden Ertrag angepasste Düngung. Während normalerweise unmittelbar nach der Blüte die Verabreichnung eines weiteren Drittels der Gesamt-Stickstoffmenge Ihres Düngungsplanes erfolgen müsste, können, ja sollten Sie nach starken Frösten diese Düngung ganz ausfallen lassen. Der zu diesem Zeitpunkt gestreute Stickstoff könnte nämlich von den wenigen heranreifenden Früchten nicht ausreichend verarbeitet werden und würde statt dessen zu einer unerwünscht starken Triebbildung führen.
Auch bezüglich der Fruchtausdünnung bei Äpfeln, Birnen und Pfirsichen müssen Sie sich „schadensgemäß“ verhalten. Während nach einer reichen und gut verlaufenen Blüte unmittelbar nach dem Abblühen zur Entlastung der Bäume, zur Verbesserung der Fruchtqualität und zur Vermeidung periodischen Tragens ausgedünnt werden sollte, muss diese Maßnahme nach Blütenfrösten unterbleiben. Die Entlastung wird in diesem Falle durch einen starken Nachblüte- und Junifall ohnehin eintreten.
Keine Einschränkung vertragen dagegen die fruchtpflegenden Maßnahmen. Es wäre zum Beispiel falsch, wegen einer anstehenden geringen Ernte die eine oder andere Pflanzenschutzmaßnahme zu unterlassen. Vielmehr sollten Sie gerade die wenigen heranreifenden Früchte besonders schützen.
Und schließlich sollten Sie im August bei allen frostgeschädigten Obstarten einen Sommerschnitt vornehmen. Sie schränken hierdurch die Blattmasse und damit die Assimilation ein. Das führt zu einer in diesem Falle durchaus erwünschten Schwächung der Bäume.
Werner Funke
Mit freundlicher Genehmigung der Unser Garten Verlagsgesellschaft mbH., Kaiserstr. 77, 66133 Saarbrücken-Scheidt, Tel. 0681-812040, Fax 0681-812040. Erschienen in den Mai-Ausgaben 2003 der Verbandszeitschriften „Unser Garten“, „Der Hess. Obst- und Gartenbau“ und „Ratgeber für den Gartenliebhaber“.